Kosten

Sofern Sie mit ihrem Verteidiger eine Honorarvereinbarung abschließen wollen, ist diese nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wird. U.a. müssen Sie in der Vereinbarung darüber aufgeklärt werden, dass das vereinbarte Honorar über die gesetzlich vorgesehenen Wahlverteidigergebühren hinausgeht.

In jedem Fall sollten Sie sich von ihrem Verteidiger über die Kosten, die auf Sie zukommen, aufklären lassen.

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