Festnahme

Bei einer Festnahme ist es zunächst wichtig, dass der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Niemand muss sich selbst belasten. Die Polizei muss dem Beschuldigten nicht nur die Möglichkeit geben, einen Verteidiger zu kontaktieren. Sie muss auch ein Gespräch zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten zulassen.

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Häufig gestellte Fragen

Was soll ich als erstes tun?

Rufen Sie sofort eine Fachanwalt für Strafrecht über seine Notrufnummer an oder bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihnen so schnell als möglich einen Strafverteidiger zu suchen.

Wie lange darf mich die Polizei festhalten?

Ohne einen Haftbefehl, darf man Sie höchstens 24 Stunden festhalten. Nach Ablauf der 24 Stunden muss die Polizei Sie entweder freilassen oder über die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehls beantragen.

 

Was bedeutet das Aussageverweigerungsrecht?

Sie haben als Beschuldigter ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass Sie schweigen dürfen. Sie müssen nicht eine einzige Frage der Polizei beantworten. Dies gilt sowohl für Fragen zur Person als auch zur Sache. Man darf aus Ihrem Schweigen keine nachteiligen Schlüsse für Sie ziehen.