Fachanwalt für Strafrecht

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Mein Weg zum Fachwanwalt

Schon relativ kurz nach meiner Zulassung als Rechtsanwalt galt mein ausschließliches Interesse dem Strafrecht. Mir wurde sehr schnell bewusst, dass allein die Kenntnisse, die man im Studium und während des Referendariats vermittelt bekommt, nicht ausreichen werden, um als Strafverteidiger erfolgreich zu sein. Daher entschloss ich mich den Titel des Fachanwalts für Strafrecht zu erwerben, welcher mir von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf im Jahr 2006 verliehen wurde.

 

Was den Fachanwalt ausmacht.

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege.