Verteidigung bei jedem Tatvorwurf in jedem Stadium des Strafverfahrens
Sexualstraftaten wie z.B. Kinderpornographie, sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung etc.
Totschlag und Mord
Diebstahl, Betrug und Steuerstraftaten
Körperverletzungsdelikte
Betäubungsmitteldelikte
Übernahme von Pflichtverteidigungen
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden
Die meisten Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch [StGB] geregelt.
Die Vorschriften, die den Ablauf eines Strafverfahrens bestimmen, finden sich in der Strafprozessordnung [StPO] wieder.