Der Haftbefehl muss dem Beschuldigten von einem Richter verkündet werden.
Auch bei dem Vorführtermin sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und auf Hinzuziehung eines Verteidigers bestehen.
Sie haben das Recht, einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen.
Um aus der Haft entlassen zu werden, sollten Sie in Absprache mit Ihrem Verteidiger einen Haftprüfungsantrag stellen, damit der Haftbefehl aufgehoben oder gegen geeignete Auflagen außer Vollzug gesetzt wird.